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Bisphenol A

21. Februar 2014

Hormonaktive Substanz Bisphenol A:

EU will Grenzwerte drastisch verschärfen

Seit Jahrzehnten ist die hormonaktive Wirkung von Bisphenol A (BPA) bekannt. Die Chemikalie kann schon in geringsten Dosen das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die in der Kunststoff-Produktion verwendete Substanz mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung.

Die Europäische Union plant nun, den Grenzwert für die Aufnahme von BPA drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von bisher 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf fünf Mikrogramm gesenkt werden. Eine ausführliche Bewertung der Lebensmittelbehörde EFSA steht momentan im Internet zur Diskussion.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun muss ein Bisphenol A-Verbot in Trinkflaschen, Spielzeug und Lebensmittel-Verpackungen folgen. Hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht weiter zur Gefährdung der Verbraucher führen“.

Bisphenol A wird bei der Herstellung von Plastikflaschen, der Innenbeschichtung von Konservendosen sowie in Lebensmittel-Verpackungen, Kassenbons, Spielzeug und Zahnfüllungen eingesetzt. Jährlich werden mindestens vier Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert BPA in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.

Erst 2008 hatte die EFSA hat den Grenzwert von 10 auf 50 Mikrogramm gelockert. Dabei berief sich die Behörde auf eine einzige, von der Industrie finanzierte Studie, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal publiziert war. Die Vielzahl von unabhängigen Studien, die zum größten Teil ein Gefährdungspotential fanden, waren bewusst ignoriert worden. In der neuen Bewertung hingegen halten es die Efsa-Experten für wahrscheinlich, dass BPA Effekte auf die weibliche Brustdrüse hat; auch Leber und Nieren könnten Schaden nehmen. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin unterstützt daher den schärferen Grenzwert: „Es ist zu begrüßen, dass die EFSA beschlossen hat, den Unsicherheiten durch einen niedrigeren TDI Rechnung zu tragen", so Detlef Wölfle von der Abteilung "Sicherheit von verbrauchernahen Produkten" des BfR. „Wenn die EU-Kommission dem EFSA-Vorschlag folgt, müsste die Verordnung geändert werden, die begrenzt, wie viel BPA aus Verpackungsmaterial in Lebensmittel übergehen darf - der sogenannte Migrationswert. Er müsste halbiert werden“, so Wölfle weiter.

Seit 2011 ist in der EU die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen verboten. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Das Umweltbundesamt setzt sich seit Jahren vergeblich für weitergehende Verbote ein.

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