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Tierversuche bei BAYER

11. April 2011

Gegenanträge der People for the Ethical Treatment of Animals (Peta) zur Hauptversammlung am 29. April 2011

BAYER Aktiengesellschaft
Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung)
Kaiser-Wilhelm-Allee
51368 Leverkusen

Hiermit zeige ich an, dass ich zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung dieser Gegenanträge sowie der Begründungen darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: In der Folge einer kürzlich erfolgten Undercover-Recherche in dem in den USA ansässigen Vertragslabor Professional Laboratory and Research Services, Inc. (PLRS), wo Tiere schwer misshandelt wurden und weit über das Maß der beauftragten Tests hinaus litten, gab Bayer zu, PLRS beauftragt zu haben, eine dreimonatige Studie an Hunden während des Zeitraumes der Ermittlung durchzuführen. In einer vom 15. September 2010 datierenden E-Mail schrieben die Vorsitzenden von Bayer Liam Condon1 und Helmut Schäfers2 an eine besorgte Person: „In dem im Video genannten Zeitraum wurde von November 2009 bis Februar 2010 eine drei-monatige Studie an Hunden durchgeführt.“

Die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen besagen explizit, dass Tiere, die von dem Unternehmen für Experimente verwendet werden, unter Einhaltung von „alle[n] nationalen, zwischenstaatlichen und lokalen Gesetze[n] und Bestimmungen“3 „unter fachgemäßen Bedingungen“4 gehalten und „respektvoll“5 behandelt werden. Die Grundsätze bestätigen weiterhin: „Es wird nur ausgebildetes und qualifiziertes Personal zur Pflege und Behandlung der Versuchstiere eingesetzt.“6 In dem Absatz zu externen Labors legen die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen fest: „Mit Tierversuchen, die wir nicht selbst durchführen, beauftragen wir nur solche externen Vertragslabors, deren Arbeit mit unseren Grundsätzen in Einklang steht.“7

Dennoch zeigte Dokumentations- und Videomaterial8 von der Recherche bei PLRS als eindeutige Verstöße gegen die Grundsätze von Bayer, dass:

· kranken und verletzten Tieren regelmäßig tierärztliche Versorgung verweigert wurde;
· ein unzureichend anästhetisierter Hund strampelte, während ein ungelernter Mitarbeiter ihm mit einer Zange einen Zahn zog;
· Katzen in Käfige geworfen wurden;
· Katzen und Hunde mit Hochdruckreinigern, die Bleichmittel, Seife und Wasser enthielten, abgespritzt wurden;
· Mitarbeiter die Tiere obszön beschimpften, während sie die Tiere umherzerrten, schmissen und traten;
· ein Angestellter mehrmals versuchte, die Krallen einer Katze herauszureißen, indem er die Katze gegen einen Gitterzaun drückte, so dass die Katze sich an die Abzäunung krallte, und er die Katze dann von der Abzäunung riss;
· die Räume, in denen die Tiere untergebracht waren, verdreckt und ohrenbetäubend laut waren.

Ein erster Ermittlungsbericht9, der vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) – jener Regierungsbehörde, die dafür zuständig ist, sicherzustellen, dass Mindesttierschutzstandards in US-Laboren eingehalten werden – eingereicht wurde, bestätigt ernsthafte Gesundheitsprobleme bei den Tieren und unterdurchschnittlich schlechte Haltungsbedingungen bei PLRS; eine umfassende Untersuchung läuft zur Zeit noch, das Labor hat mittlerweile geschlossen.

Bayer hat die Möglichkeiten und die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein Tier unter mangelnder tierärztlicher Versorgung, schlechter Haltung oder ausgesprochener Misshandlung leidet. Zudem hat Bayer eine ethische und finanzielle Verpflichtung, zu gewährleisten, dass eine minimale Anzahl an Tieren verwendet wird und die bestmögliche Forschung in der Produktentwicklung angewendet wird.4

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die oben beschriebenen Missstände und soll daher nicht entlastet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der People for the Ethical Treatment of Animals unter www.peta.de.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Bayer hat keine globale Selbstverpflichtung ausgesprochen, die Verwendung veralteter Tierversuche für Fälle, wo validierte tierfreie Alternativen vorhanden sind, gänzlich auslaufen zu lassen.

Dutzende moderne tierfreie Testmethoden wurden von zuständigen Behörden in den USA, der Europäischen Union, Japan, Kanada und andernorts auf der Welt validiert. Diese Methoden werden als vollständiger Ersatz für traditionelle, tier-basierte Toxizitätstests anerkannt. Diese Alternativen sind im Allgemeinen schneller, sensitiver, sicherer für den Verbraucher und günstiger als die traditionellen Tierversuche. In den EU-Ländern, in denen Bayer tätig ist, sind Unternehmen vom Gesetz her verpflichtet, diese Alternativ-Testmethoden anstelle von Tierversuchen zu verwenden.

In den traditionellen Tierversuchen, von denen Bayer Gebrauch macht, werden Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen rasiert, fixiert und reizende Chemikalien werden auf ihre nackte Haut aufgetragen. Bei einem anderen Versuch werden Kaninchen in speziellen Vorrichtungen fixiert und ihnen werden Chemikalien injiziert. Sie können Auswirkungen von Fieber über Atembeschwerden bis zu Kreislauf- und Organversagen – und sogar einen tödlichen Schock – erleiden. Bei Bayers oralen Toxizitätstests werden Hunde, Mäuse und Ratten dazu gezwungen, gewaltige Mengen einer Testchemikalie zu schlucken. Die Tiere können akute Bauchschmerzen, Durchfall, Krämpfe, Anfälle, Lähmungen und Blutungen aus Nase, Mund und Genitalien durchleiden, bevor sie letztendlich sterben.

Akkurate, humane, tierfreie Methoden stehen zur Verfügung, um diese Tests zu ersetzen. Die globale Einführung von tierfreien Testmethoden, die wissenschaftlich validiert wurden und als für die menschliche Gesundheit relevant erachtet werden, in allen Bayer-Anlagen und Vertragslaboren wird dem Unternehmen dabei helfen, die Verwendung von Mäusen, Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen und anderen Tieren in schmerzhaften, veralteten Versuchen zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit von Bayer-Produkten zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat keine ausreichenden Schritte unternommen, den gewaltigen Einsatz von Tieren in schmerzvollen und antiquierten Versuchen durch das Unternehmen zu vermindern, weshalb ihm die Entlastung zu verweigern ist.

Harald Ullmann
PETA Deutschland e.V., Benzstraße 1, 70839 Gerlingen

Fußnoten:
1 Geschäftsführer Bayer Vita GmbH
2 Leiter Unternehmenskommunikation
3 http://www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
4 Ibid.
5 Ibid.
6 Ibid.
7 Ibid.
8 http://www.peta.de/plrsstoptierversuche
9 http://acissearch.aphis.usda.gov/LPASearch/faces/pdfpage.jspx?custid=827